Gesetze / Plattformen-Steuertransparenzgesetz
PStTG§ 28 Rechtsweg
Stand: 01.01.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PStTG/28#abs-1 (1) Gegen Maßnahmen der Finanzbehörden nach diesem Gesetz ist der Finanzrechtsweg gegeben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PStTG/28#abs-2 (2) Absatz 1 ist auf das Bußgeldverfahren nicht anzuwenden.