Gesetze / Personenstandsgesetz

PStG

§ 32 Fortführung

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Zum Sterbeeintrag werden Folgebeurkundungen über Berichtigungen aufgenommen. Auf die Todeserklärung und die gerichtliche Feststellung der Todeszeit wird hingewiesen.

§ 31 § 33