Gesetze / Personenstandsgesetz

PStG

§ 32 Fortführung

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Zum Sterbeeintrag werden Folgebeurkundungen über Berichtigungen aufgenommen. Auf die Todeserklärung und die gerichtliche Feststellung der Todeszeit wird hingewiesen.

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