Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungs- und Schlichtungsverordnung
PSVO§ 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PSVO/35#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PSVO/35#abs-2 (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten gleichzeitig außer Kraft:
1. Die Prüfungsordnung zur Durchführung von Zwischenprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte vom 9. Oktober 1998 (GV. NRW. S. 650),
2. die Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte vom 9. Oktober 1998 (GV. NRW. S. 652),
3. die Prüfungsordnung zur Durchführung von Umschulungsprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte vom 28. Oktober 1999 (GV. NRW. S. 656) und
4. die Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation für Ausbilder im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangstellter/ Sozialversicherungsfachangestellte vom 14. Dezember 1999(GV . NRW. 2000 S.28).