Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen im Ausbildungsberuf zur Sozialversicherungsfachangestellten und zum Sozialversicherungsfachangestellten

POSoz-DRV-MD

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung regelt die Abschluss- und Umschulungsprüfung für die Berufsausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und zum Sozialversicherungsfachangestellten in den Fachrichtungen allgemeine Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und gesetzliche Rentenversicherung bei Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland für die Zulassung zur Prüfung gemäß § 11 Absatz 3.

§ 2