Diese Verordnung regelt die Abschluss- und Umschulungsprüfung für die Berufsausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten und zum Sozialversicherungsfachangestellten in den Fachrichtungen allgemeine Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und gesetzliche Rentenversicherung bei Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland für die Zulassung zur Prüfung gemäß § 11 Absatz 3.