Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Polizeiorganisationsgesetz
POG NRW§ 15 Polizeibeiräte, Mitgliederzahl
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/POG%20NRW/15#abs-1 (1) Bei den Kreispolizeibehörden und der Wasserschutzpolizei gem. § 3 Abs. 1 bestehen Polizeibeiräte.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/POG%20NRW/15#abs-2 (2) Der Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde hat 11 Mitglieder.