Die Prüfungsaufgaben sind in verschlossenem Umschlag in den Prüfungsraum zu verbringen. Sie dürfen erst verteilt werden, nachdem den Prüfungsteilnehmenden Gelegenheit gegeben wurde, sich von der Unversehrtheit des Verschlusses zu überzeugen.
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Die Prüfungsaufgaben sind in verschlossenem Umschlag in den Prüfungsraum zu verbringen. Sie dürfen erst verteilt werden, nachdem den Prüfungsteilnehmenden Gelegenheit gegeben wurde, sich von der Unversehrtheit des Verschlusses zu überzeugen.