Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg
PO-Externe-BK§ 3 Zeit, Ort und Gliederung der Prüfungen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PO-Externe-BK/3#abs-1 (1) Externenprüfungen finden in der Regel einmal jährlich statt. Sie werden an einer Schule durchgeführt, die von der nach § 4 Abs. 1 zuständigen Schulaufsichtsbehörde bestimmt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PO-Externe-BK/3#abs-2 (2) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; soweit die zu Grunde liegende APO-BK eine fachpraktische Prüfung vorsieht, zusätzlich aus einem praktischen Teil.