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PO-Externe-A§ 11 Leistungsbewertung und Punktsystem
Stand: 26.08.2026
Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 SchulG. Die Noten, denen gegebenenfalls eine Tendenz hinzugefügt wird, werden zur Ermittlung der Gesamtqualifikation (§ 16) in Punkte umgesetzt. Dafür gilt folgender Schlüssel:
Note
Punkte nach
Notentendenz
Notendefinition
sehr gut
15 - 13 Punkte
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
gut
12 - 10 Punkte
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
befriedigend
9 - 7 Punkte
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen.
ausreichend
6 - 5 Punkte
Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im
Ganzen noch den Anforderungen.
schwach
ausreichend
4 Punkte
Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen.*)
mangelhaft
3 - 1 Punkte
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen je doch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
ungenügend
0 Punkte
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
*) Eine oder mehrere schwach ausreichende Leistungen können dazu führen, dass die notwendigen Punktzahlen gemäß § 16 nicht erreicht werden.