Gesetze / Kontrollgremiumgesetz
PKGrG§ 14 Gerichtliche Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Streitigkeiten zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und der Bundesregierung auf Antrag der Bundesregierung oder von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 14 PKGrG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 16.12.2020 – 2 BvE 4/18Amri-Untersuchungsausschuss (Benennung von V-Person-Führer)Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.