Gesetze / Personenbeförderungsgesetz
PBefG§ 51 Beförderungsentgelte und -bedingungen im Taxenverkehr
Stand: 01.08.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PBefG/51#abs-1 (1) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Beförderungsentgelte und -bedingungen für den Taxenverkehr festzusetzen. Die Rechtsverordnung kann insbesondere Regelungen vorsehen über
Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen. Für Fahrten auf vorherige Bestellung können Festpreise bestimmt oder Regelungen über Mindest- und Höchstpreise getroffen werden, innerhalb derer das Beförderungsentgelt vor Fahrtantritt frei zu vereinbaren ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PBefG/51#abs-2 (2) Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich sind nur zulässig, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PBefG/51#abs-3 (3) Bei der Festsetzung der Beförderungsentgelte und -bedingungen sind § 14 Abs. 2 und 3 sowie § 39 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PBefG/51#abs-4 (4) Die ermächtigten Stellen können für einen Bereich, der über den Zuständigkeitsbereich einer die Beförderungsentgelte und -bedingungen festsetzenden Stelle hinausgeht, in gegenseitigem Einvernehmen einheitliche Beförderungsentgelte und -bedingungen vereinbaren.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PBefG/51#abs-5 (5) Für die Anwendung der Beförderungsentgelte und -bedingungen gilt § 39 Abs. 3 entsprechend.
Wird zitiert von 47 Entscheidungen zu § 51 PBefG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Freiburg, 11.09.2008 – 2 K 1256/07Zitiert von 3
- OVG Schleswig, 21.07.2009 – 4 LB 3/08Zitiert von 3
- VG Karlsruhe, 18.01.2012 – 6 K 3050/11Zitiert von 1
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2022 – 3 K 196/19Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 – OVG 1 S 76.15
- OVG NRW, 15.03.2013 – 13 B 1421/12Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 31.07.2026 – 18 L 1489/26Rechtswidrigkeit der Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen ohne Ratsentscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 24.07.2026 – 18 L 1226/26Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen; Ratszuständigkeit und räumlicher Geltungsbereich nach § 51a Abs. 1 PBefG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VGH Bayern, 03.04.2023 – 11 N 22.940
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 51 PBefG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.04.2021 Ausfertigung
§ 51 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I 822)
BGBl. 2021 I S. 822
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.