Gesetze / Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr

PBefAusglV

§ 4 Ermittlung der Erträge

Stand: 10.06.2019

Bund3 Entscheidungen

Als Erträge im Sinne von § 45a Abs. 1 und 2 des Gesetzes sind die Fahrgeldeinnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr und die Einnahmen aus erhöhten Beförderungsentgelten anzusetzen.

§ 3 § 5