Gesetze / Landesrecht Bayern / PBG · GVBl. S. 142, BayRS 1100-6-S

Gesetz über die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Art. 70 Abs. 4 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie in sonstigen Angelegenheiten gemäß Art. 55 Nr. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern

10 Normen · ausgefertigt 12.07.2016 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Art 1 Umfang der Beteiligung
  3. Art 2 Unterrichtung über Vorhaben der Europäischen Union
  4. Art 3 Unterrichtung über Vertragsänderungsverfahren, Flexibilitätsklausel und Notbremsemechanismus
  5. Art 4 Weitere Gegenstände der Unterrichtung
  6. Art 5 Bindung der Staatsregierung an Stellungnahmen des Landtags
  7. Art 6 Umfang und Tiefe der Unterrichtung
  8. Art 7 Weitergehende Unterrichtung
  9. Art 8 Grenzen der Unterrichtung
  10. Art 9 Vereinbarung
  11. Art 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  12. Schlussformel