Gesetze / Landesrecht Bayern / PBG · GVBl. S. 142, BayRS 1100-6-S
Gesetz über die Beteiligung des Landtags durch die Staatsregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union gemäß Art. 70 Abs. 4 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie in sonstigen Angelegenheiten gemäß Art. 55 Nr. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Bayern
10 Normen · ausgefertigt 12.07.2016 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art 1 Umfang der Beteiligung
- Art 2 Unterrichtung über Vorhaben der Europäischen Union
- Art 3 Unterrichtung über Vertragsänderungsverfahren, Flexibilitätsklausel und Notbremsemechanismus
- Art 4 Weitere Gegenstände der Unterrichtung
- Art 5 Bindung der Staatsregierung an Stellungnahmen des Landtags
- Art 6 Umfang und Tiefe der Unterrichtung
- Art 7 Weitergehende Unterrichtung
- Art 8 Grenzen der Unterrichtung
- Art 9 Vereinbarung
- Art 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel