Gesetze / Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
OlympSchG§ 7 Verjährung
Stand: 10.06.2019
Auf die Verjährung der in den §§ 5 und 6 genannten Ansprüche finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Ersten Buches Bürgerliches Gesetzbuch entsprechende Anwendung.