nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 7 OlympSchG — Verjährung

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf die Verjährung der in den §§ 5 und 6 genannten Ansprüche finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Ersten Buches Bürgerliches Gesetzbuch entsprechende Anwendung.