Gesetze / Notarfachprüfungsverordnung
NotFV§ 15 Bewertung der mündlichen Prüfung
Der Prüfungsausschuss stellt die Gesamtnote der mündlichen Prüfung fest. Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden der Vortrag mit 20 Prozent und das Gruppenprüfungsgespräch mit 80 Prozent berücksichtigt.
Änderungsverlauf
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17.12.2021 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (BGBl. I 5219)
BGBl. 2021 I S. 5219
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