Gesetze / Notarfachprüfungsverordnung
NotFV§ 15 Bewertung der mündlichen Prüfung
Stand: 01.01.2022
Der Prüfungsausschuss stellt die Gesamtnote der mündlichen Prüfung fest. Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden der Vortrag mit 30 Prozent und das Gruppenprüfungsgespräch mit 70 Prozent berücksichtigt.