Gesetze / Neugliederungsdurchführungsverordnung
NeuGlV§ 23 Anwendbarkeit der Bundeswahlordnung
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Auf die Abstimmungshandlung sind die Vorschriften der Bundeswahlordnung über die Wahlhandlung entsprechend anzuwenden.