Gesetze / Landesrecht Sachsen / Naturschutzbeiratsverordnung
NatSchBRVO§ 6 Beschlussfassung
Stand: 26.08.2026
Der Beirat beschließt seine Empfehlungen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorsitzende hat Stimmrecht.