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§ 6 NatSchBRVO (Sachsen) — Beschlussfassung

Naturschutzbeiratsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Beirat beschließt seine Empfehlungen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorsitzende hat Stimmrecht.