Der Beirat beschließt seine Empfehlungen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorsitzende hat Stimmrecht.
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Der Beirat beschließt seine Empfehlungen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Vorsitzende hat Stimmrecht.