Gesetze / Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen"
NatSGSORügenV§ 9 Einvernehmen
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei
1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Gewässer und sonstiger öffentlicher Anlagen und Einrichtungen,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.