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§ 9 NatSGSORügenV — Einvernehmen

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen"

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Gewässer und sonstiger öffentlicher Anlagen und Einrichtungen,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.