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§ 33 NW_34517 (Nordrhein-Westfalen) — Prüfungs- und Teilnahmegebühren

APOHygKontr

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Prüfungsgebühren werden nicht erhoben. Die Teilnahmegebühr für die theoretische Ausbildung wird durch die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf festgesetzt.