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LfGA NRW-Errichtungsgesetz§ 5 Organisation
Stand: 26.08.2026
Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen regelt in einem Organisationsplan die Einzelheiten seiner Organisation und legt in einem Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeiten für die jeweiligen Aufgaben nach den §§ 3 und 4 fest. Der Organisationsplan und der Geschäftsverteilungsplan sowie wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörden.