nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5 NW_34404 (Nordrhein-Westfalen) — Organisation

LfGA NRW-Errichtungsgesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen regelt in einem Organisationsplan die Einzelheiten seiner Organisation und legt in einem Geschäftsverteilungsplan die Zuständigkeiten für die jeweiligen Aufgaben nach den §§ 3 und 4 fest. Der Organisationsplan und der Geschäftsverteilungsplan sowie wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörden.