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LfGA NRW-Errichtungsgesetz

§ 2 Rechtsnachfolge

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34404/2#abs-1 (1) Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen übernimmt die Rechtsnachfolge für das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34404/2#abs-2 (2) Die dem Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen übertragenen Aufgaben und die dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen im Arbeitsschutz, Strahlenschutz und Umweltschutz übertragenen Aufgaben gehen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes auf das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen über.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34404/2#abs-3 (3) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes auf das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen übergeleitet.

§ 1 § 3