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§ 2 NW_34404 (Nordrhein-Westfalen) — Rechtsnachfolge

LfGA NRW-Errichtungsgesetz

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen übernimmt die Rechtsnachfolge für das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen und das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen.

(2) Die dem Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen übertragenen Aufgaben und die dem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen im Arbeitsschutz, Strahlenschutz und Umweltschutz übertragenen Aufgaben gehen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes auf das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen über.

(3) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen sind mit Inkrafttreten dieses Gesetzes auf das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen übergeleitet.