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Commercial-Court- und Commercial-Chambers-Verordnung§ 1 Commercial Court
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34352/1#abs-1 (1) Der Commercial Court gemäß § 119b des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) geändert worden ist, im Folgenden GVG, wird bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingerichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34352/1#abs-2 (2) Die Zuständigkeit des Commercial Courts ist eröffnet für folgende Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500 000 Euro:
1. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Ausnahme von solchen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie über Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 119b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GVG)
a) aus Bau- und Architektenverträgen sowie aus Ingenieurverträgen, soweit sie im Zusammenhang mit Bauleistungen stehen,
b) aus Versicherungsvertragsverhältnissen, insbesondere soweit sie Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen (D&O-Versicherungen) zum Gegenstand haben,
und
c) aus gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten,
2. Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Unternehmens oder von Anteilen an einem Unternehmen (§ 119b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GVG) und
3. Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats (§ 119b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVG).
Nicht erfasst von Satz 1 sind Streitigkeiten über die Wirksamkeit oder Rechtmäßigkeit von Beschlüssen von Gesellschaftern oder Gesellschaftsorganen, Verfahren nach § 71 Absatz 2 Nummer 4 GVG oder nach § 375 des Gesetzes über Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2587), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438) geändert worden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_34352/1#abs-3 (3) Die Verfahren vor dem Commercial Court können vollständig in englischer Sprache geführt werden.