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Gesetz zur Neuaufstellung der Hochschule für Gesundheit in Bochum

§ 4 Haushaltsrechtliche Umsetzung der Stellen und Mittel

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium setzt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium Planstellen, Stellen und Mittel der aufgenommenen Hochschule nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen an die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum um.

§ 3 § 5