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§ 4 NW_34239 (Nordrhein-Westfalen) — Haushaltsrechtliche Umsetzung der Stellen und Mittel

Gesetz zur Neuaufstellung der Hochschule für Gesundheit in Bochum

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Ministerium setzt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium Planstellen, Stellen und Mittel der aufgenommenen Hochschule nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen an die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gesundheit Bochum um.