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Gesetz zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung§ 1 Jährliche Pauschale
Stand: 26.08.2026
Das Land gewährt den Kreisen für ihre Unterstützung bei der Flüchtlingsbetreuung eine jährliche Pauschale in Höhe von jeweils 500 000 Euro.