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§ 1 NW_34228 (Nordrhein-Westfalen) — Jährliche Pauschale

Gesetz zur Unterstützung der Kreise bei der Flüchtlingsbetreuung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Land gewährt den Kreisen für ihre Unterstützung bei der Flüchtlingsbetreuung eine jährliche Pauschale in Höhe von jeweils 500 000 Euro.