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Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen

§ 31 Erklärung außerhalb der Tagesordnung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zu einer Erklärung, die nicht im Zusammenhang mit einem Gegenstand der Beratung steht, kann die Präsidentin bzw. der Präsident außerhalb der Tagesordnung das Wort erteilen. Die Erklärung ist ihr bzw. ihm auf Verlangen vorher schriftlich vorzulegen. Die Redezeit ist auf drei Minuten beschränkt.

§ 30 § 32