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Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen§ 114 Inkrafttreten und Veröffentlichung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33809/114#abs-1 (1) Die Geschäftsordnung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33809/114#abs-2 (2) Diese Geschäftsordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen.