(1) Die Geschäftsordnung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
(2) Diese Geschäftsordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen.
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(1) Die Geschäftsordnung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
(2) Diese Geschäftsordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen.