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Hauptsatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

§ 20 Geschäftsordnung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Medienkommission gibt sich und ihren Ausschüssen eine Geschäftsordnung. Sie enthält insbesondere nähere Regelungen über die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Medienkommission und ihrer/ihres Vorsitzenden sowie über die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen, soweit solche Regelungen nicht bereits durch Gesetz oder Satzung getroffen worden sind.

§ 19 § 21