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Hauptsatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

§ 19 Zuständigkeit des Ausschusses für Interne Fortbildung undForschungskoordination

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Der Ausschuss für Interne Fortbildung und Forschungskoordination unterstützt und begleitet die Medienkommission im Bereich der Fortbildung.

Er befasst sich insbesondere mit:

- der Planung von Inhalten für die Fortbildung der Mitglieder der Medienkommission laut LMG NRW,

- der Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen auch im Rahmen seiner Ausschusssitzungen,

- dem Überblick und den Anregungen zu Forschungsprojekten der Fachausschüsse

und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.

§ 18 § 20