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Hauptsatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen§ 18 Zuständigkeit des Ausschusses für Programmaufsicht und Programmqualität
Stand: 26.08.2026
Der Ausschuss für Programmaufsicht und Programmqualität unterstützt und begleitet die Medienkommission in Fragen der programmlichen Entwicklung im privaten Rundfunk und in Telemedien.
Er befasst sich insbesondere mit:
- der Zulassung von Veranstaltern und Zuweisung von Kapazitäten, der Aufsicht über Inhalte von Rundfunk und Telemedien,
- der Begleitung der Arbeit der ZAK und der KJM zu Jugendschutz, Programmaufsicht und Werbung,
- der Beobachtung der Entwicklung der Programmqualität in Hörfunk und Fernsehen, einschließlich Barrierefreiheit,
- der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Lokalfunks,
- der Qualitätssicherung durch Förderung der journalistischen Aus- und Weiterbildung
und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.