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Hauptsatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen§ 16 Zuständigkeit des Ausschusses für Medienvielfalt und Medienzugang
Stand: 26.08.2026
Der Ausschuss für Medienvielfalt und Medienzugang unterstützt und begleitet die Medienkommission in allen Fragen der Medienvielfalt und des Medienzugangs.
Er befasst sich insbesondere mit:
- der Regulierung zu Zugang, Auffindbarkeit und Vielfaltssicherung auf Plattformen, Benutzeroberflächen und bei Intermediären,
- neuen Regulierungsbedarfen aufgrund der Medienentwicklung,
- der Förderung der Vielfalt am Standort: Startups und Innovationen bei Unternehmen,
- den medienwirtschaftlichen Entwicklungen
und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.