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§ 16 NW_33645 (Nordrhein-Westfalen) — Zuständigkeit des Ausschusses für Medienvielfalt und Medienzugang

Hauptsatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausschuss für Medienvielfalt und Medienzugang unterstützt und begleitet die Medienkommission in allen Fragen der Medienvielfalt und des Medienzugangs.

Er befasst sich insbesondere mit:

- der Regulierung zu Zugang, Auffindbarkeit und Vielfaltssicherung auf Plattformen, Benutzeroberflächen und bei Intermediären,

- neuen Regulierungsbedarfen aufgrund der Medienentwicklung,

- der Förderung der Vielfalt am Standort: Startups und Innovationen bei Unternehmen,

- den medienwirtschaftlichen Entwicklungen

und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.