Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Hauptsatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Hauptsatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen§ 15 Zuständigkeit des Ausschusses für Haushalt und Finanzen
Stand: 26.08.2026
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen befasst sich insbesondere mit:
- dem Haushalt und dem Jahresabschluss nach §§ 109 bis 116 LMG NRW,
- der Finanzplanung nach § 110 Absatz 4 LMG NRW,
- finanzwirksamen, zustimmungsbedürftigen Maßnahmen auf Basis der Empfehlung des jeweiligen Fachausschusses nach § 89, § 94 Absatz 2 Nummer 1 bis 5, § 99 Absatz 1, § 116 Absatz 2 LMG NRW
und bereitet entsprechende Entscheidungen der Medienkommission vor.