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Hauptsatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen§ 14 Aufgaben der Ausschüsse
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33645/14#abs-1 (1) Die Ausschüsse dienen der Vorbereitung von Sitzungen und Beschlüssen der Medienkommission. Sie beraten die Beschlüsse der Medienkommission im jeweiligen Aufgabenbereich vor und berichten der Medienkommission. Im Einzelfall kann die Medienkommission eine Angelegenheit zur Vorberatung auch an Ausschüsse überweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33645/14#abs-2 (2) Ausschüsse können gemeinsam tagen.