Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Hauptsatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

Hauptsatzung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

§ 14 Aufgaben der Ausschüsse

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33645/14#abs-1 (1) Die Ausschüsse dienen der Vorbereitung von Sitzungen und Beschlüssen der Medienkommission. Sie beraten die Beschlüsse der Medienkommission im jeweiligen Aufgabenbereich vor und berichten der Medienkommission. Im Einzelfall kann die Medienkommission eine Angelegenheit zur Vorberatung auch an Ausschüsse überweisen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33645/14#abs-2 (2) Ausschüsse können gemeinsam tagen.

§ 13 § 15