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Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen§ 18 Belehrung über den Widerspruch
Stand: 26.08.2026
Die Widerspruchsberechtigten sind in dem Beschluss über die einstweilige Anordnung über das Recht zum Widerspruch und die Frist zu belehren.
Abschnitt 4:
Verfahren bei Individualverfassungsbeschwerden