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MFGVO§ 3 Beauftragung der Clearingstelle Mittelstand
Stand: 26.08.2026
Die Beauftragung der Clearingstelle Mittelstand erfolgt durch die Landesregierung. Einzelheiten regelt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 826) in der jeweils geltenden Fassung.