Die Beauftragung der Clearingstelle Mittelstand erfolgt durch die Landesregierung. Einzelheiten regelt die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 826) in der jeweils geltenden Fassung.