Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2022 S. 286
Verordnung über die pauschale Krankenhausförderung
4 Normen · Ausgangsfassung vom 28.02.2022 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Bemessungsgrundlage und Höhe der Pauschalförderbeträge
- § 2 Bemessungsgrundlage und Höhe der Pauschalförderbeträge inFällen der Zusammenlegung und des Trägerwechsels
- § 3 Zahlungsmodalitäten
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
09.12.2025 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Dezember 2025 (GV. NRW. S. 1141)
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Historischer Änderungsnachweis
14.12.2024 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 28.11.2024
GV. NRW. S. 926
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).