Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Zuständigkeiten im Humanarzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenwesen sowie auf dem Gebiet des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Verordnung über die Zuständigkeiten im Humanarzneimittel-, Medizinprodukte- und …§ 4 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.