Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 354

Verordnung über die Zuständigkeiten im Humanarzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenwesen sowie auf dem Gebiet des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

4 Normen · Ausgangsfassung vom 25.01.2022 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Vollzug
  3. § 2 Ordnungswidrigkeiten
  4. § 3 Übertragung von Aufgaben, Aufsicht
  5. § 4 Inkrafttreten
  6. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    07.10.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Oktober 2025 (GV. NRW. 2026 S. 42)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    01.07.2025 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 10.06.2025, Artikel 12

    GV. NRW. S. 530

  3. Historischer Änderungsnachweis

    29.06.2024 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 11.06.2024

    GV. NRW. S. 354

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).