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MB-Satzung§ 7 Zugangsberechtigungssysteme
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33115/7#abs-1 (1) Ein Zugangsberechtigungssystem ist
jede technische Maßnahme, jedes Authentifizierungssystem und/oder jede Vorrichtung,
die bzw. das den Zugang zu einem geschützten Hörfunk- oder Fernsehprogramm in unverschlüsselter Form von einem Abonnement oder einer anderen Form der vorherigen individuellen Erlaubnis abhängig macht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_33115/7#abs-2 (2) Für Zugangsberechtigungssysteme im Sinne von § 82 Abs. 2 Nr. 1 MStV gilt, dass allen Berechtigten die Nutzung der benötigten technischen Dienste zur Nutzung dieser Systeme zu ermöglichen sowie die dafür erforderlichen Auskünfte zu chancengleichen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Bedingungen zu erteilen sind.