Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag
Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 Medienstaatsvertrag§ 18 Form des Verfahrensabschlusses
Stand: 26.08.2026
Die Schlichtungsstelle übermittelt den Beteiligten das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens. Mit dieser Mitteilung ist das Schlichtungsverfahren beendet.
4. Abschnitt:
Kosten